Kategorie: Psychosomatische Grundversorgung

Der Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ richtet sich an 

  • Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (Bekanntmachung vom 24. April 2004 i. d. F. der Änderungsbeschlüsse vom 10. Oktober 2020) ein 80 Stunden Seminar in Psychosomatischer Grundversorgung zum Erwerb der Gebietsbezeichnungen „Allgemeinmedizin“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ nachweisen müssen sowie an
  • Vertragsärztinnen/-ärzte, die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 35100 und 35110 EBM erbringen und abrechnen wollen.

Darüber hinaus wird das Curriculum (Kursbuch) der „Psychosomatischen Grundversorgung“ benötigt für

  • Einsatz und Abrechnung der Akupunktur und
  • zur Erbringung und Abrechnung der speziellen Schmerztherapie

Unsere Kurse "Psychosomatische Grundversorgung" erfüllen mit 30 Stunden verbale Intervention und 20 Stunden Theorie das Fortbildungscurriculum "Patientenkonzentrierte Kommunikation" und sind durch die BLAEK als Weiterbildungskurs anerkannt.

Bitte beachten Sie bei der Buchung Ihres Kurses, dass zur Erfüllung des Curriculums entweder die Teilnahme an einem Blockkurses oder die Teilnahme an zwei Wochenendkursen (Teil I und Teil II) notwendig ist.