Kategorie: Gruppentherapie

Die Vorteile einer gruppenpsychotherapeutischen Behandlung sind für Patienten vielfältig, um nur einige herauszugreifen:

Die, aus den Herkunftsfamilien mitgebrachten Verhaltensdynamiken, Übertragung, Gegenübertragung bilden sich sehr schnell in einer Gruppe ab und können direkter reflektiert und bearbeitet werden, so dass angemessenere Verhaltensweisen im Beruf und Privatleben durch den offenen Austausch mit den anderen Teilnehmern entwickelt werden. Insbesondere die soziale Dynamik in einer Gruppe führen für Pat. zu besonderen Lösungswegen, die in einer Einzelbehandlung nicht oder nicht so rasch erreicht werden können. Die Erfahrung von Zugehörigkeit, mit Problemen nicht allein zu sein, der Umgang mit Kritik, Nein-Sagen/ Abgrenzung, u.v.a.m. kann direkter erfahren und bearbeitet werden.

Gruppenpsychotherapeutische Behandlungen können nur nach entsprechender Weiterbildung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Seit 2017 werden sie außerdem angemessen honoriert. Bei eigener Niederlassung können derzeit je nach Gruppengröße zwischen 300 bis 540 € für 100 Minuten erzielt werden.

Gruppentherapie ist in der neuen Weiterbildungsordnung vom Oktober 2021 ein integraler Bestandteil der ärztlichen Psychotherapie -Weiterbildung geworden. Auch (approbierten) Psychologischen Psychotherapeuten eröffnet sie mehrere Möglichkeiten: neben der reinen Gruppentherapie, die mehr behandlungsbedürftigen Patienten die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bietet, kann auch durch die Kombinationsmöglichkeit von Einzel- und Gruppentherapie die Entwicklung der Patienten individuell wie sozial optimaler gefördert werden. Um gruppentherapeutische Behandlungen noch attraktiver zu machen, ist derzeit auch eine Langzeitbehandlung ohne Gutachterpflicht möglich, selbst in der Kombinationsbehandlung, sobald diese überwiegend als Gruppenbehandlung erbracht wird.

Wir bieten Ihnen am LPM die Gruppentherapietheorie kompakt und mit der Gruppenselbsterfahrungselementen versehen an, was aus unserer Sicht eine optimale Lernerfahrung ermöglicht. direkter erfahren können, was aus unserer Sicht eine optimierte Lernerfahrung darstellt.

Für die kassentechnische Abrechnungsmöglichkeit benötigen Sie als Ärztin/Arzt oder Psychologische/r Psychotherapeut/in

mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der tiefenpsychologischen oder analytischen Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik mindestens 40 Doppelstunden tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Gruppenselbsterfahrung entweder kontinuierlich 1x pro Woche, oder in mind. 2 Blöcken, die sich über 12 Monaten verteilen und im gewählten Verfahren stattfinden sollen. (Termine werden entsprechend der Nachfrage angeboten)

Mindestens 60 Doppelstunden sollten Sie eine Gruppe kontinuierlich unter mind. 20 Doppelstunden Supervision durchgeführt haben, wobei Sie die Behandlungsstunden (tiefenpsychologisch oder analytisch, je nach angestrebter Abrechnungsgenehmigung) auch in mehreren Gruppen durchgeführt haben dürfen.