Ethikleitlinien des Lehrinstitutes für Psychoanalyse München

Ethikleitlinien des Lehrinstitutes für Psychoanalyse München Die Ethikleitlinien dienen dem Ziel des LPM und seiner Mitglieder, ethische und professionelle Standards in Therapie, Weiter- und Ausbildung zu gewährleisten. Die Leitlinien unterliegen den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Entwicklung von Psychotherapien. Die Mitglieder des LPM tragen dafür Sorge, dass die Bedingungen für ein ethisches und professionelles psychotherapeutisches und analytisches Arbeiten ermöglicht und erhalten werden. Sie verpflichten sich, die ethischen Grundsätze einzuhalten.

Ethikleitlinien

Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut achten jederzeit die Würde und Integrität der PatientInnen und/ oder der AnalysandInnen und verpflichtet sich, folgende Grundsätze einzuhalten:

Aufklärungspflicht

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beachten die Informations- und Aufklärungspflicht. Zu Beginn der Behandlung und jederzeit während der Behandlung werden die PatientInnen über Inhalt, Form, Dauer, Ziel und Kosten (auch Ausfallshonorare) der Therapie aufgeklärt. Indikation und Behandlungsvertragen werden transparent gemacht.

Machtgefälle

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind sich bewusst, dass in jeder psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung (Selbsterfahrung, Supervision, Weiterbildung mit Selbsterfahrungscharakter) ein Machtgefälle besteht. Sie werden dieses Machtgefälle nicht missbrauchen. Die Dozenten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des LPM unterstützen sich wechselseitig, Machtgefälle und Abhängigkeiten zu klären und nicht zu missbrauchen.

Verantwortung

Den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist bewusst, dass intensive Fortbildung und Supervision wichtiger Bestandteil qualifizierter Psychotherapie sind. Eventuell ist auch eine weitere persönliche Selbsterfahrung erforderlich. Die Verantwortung über jede Form von Machtmissbrauch und/oder Grenzüberschreitung in einer psychotherapeutischen Behandlung liegt ausschließlich bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Grenzen des therapeutischen Raums sind sicherzustellen und zu bewahren.

Abstinenzregel

In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit den ihnen anvertrauten Personen keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeitsverhältnisse ein. In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehen sie keine sexuellen Beziehungen mit ihren Patientinnen, AusbildungskandidatInnen und SupervisandInnen ein. Sie beenden die psychotherapeutische Behandlung oder Ausbildung nicht, um eine solche Beziehung einzugehen.

Karenzzeit

Die Verpflichtung zur Abstinenz gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der psychotherapeutischen Behandlung oder Lehrtherapien. Auch nach Ablauf von zwei Jahren ist es ratsam, dass Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und PatientInnen vor Aufnahme einer sexuellen Beziehung einen unabhängige, qualifizierte Supervision in Anspruch nehmen.

Schweigepflicht

Mitteilungen und Inhalte von PatientInnen und/oder AnalysandInnen werden vertraulich behandelt. Die Schweigepflicht gilt auch über den Tod hinaus, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Supervision und kollegialen Beratungen. Die Schweigepflicht gilt auch für Berufsunfähigkeit oder Tod der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, es werden von ihnen vorsorgliche Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes bezüglich aller Aufzeichnungen getroffen.

Arbeitsfähigkeit Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Ausbildungsteilnehmer achten darauf, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten und sich körperlich und psychisch nicht zu überfordern. Sie sind dafür verantwortlich, nicht in Zuständen mit eingeschränkter therapeutischer Arbeitsfähigkeit mit PatientInnen und/oder AnalysandInnen zu arbeiten.